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Vertrags- und Mietbedingungen
§
1 Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie der Firma Kanu aktiv den Abschluss eines
Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder per
Email erfolgen.
Der Anmeldende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mitanzumelden.
In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
der mitangemeldeten Personen gegenüber Kanu aktiv und ist für
die Weitergabe der zunächst an ihn gerichteten Informationen - auch
aus diesen Vertrags- und Mietbedingungen, verantwortlich.
Der Vertragsabschluss setzt uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, minderjährige
Personen benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch Kanu aktiv
zustande und ist von Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erneut schriftlich
oder per Überweisung des vereinbarten Preises zu bestätigen
oder ausdrücklich zu widerrufen.
Das Ausbleiben der erneuten schriftlichen Bestätigung oder Überweisung
durch Sie ersetzt keinen Rücktritt von der Reise, wir behalten uns
im Einzelfall jedoch vor, freie Plätze zwischenzeitlich an andere
Interessenten zu vergeben.
§
2 Bezahlung
Der Teilnehmerbeitrag für Bootsvermietungen oder Kurse ist bis zum
Tourtermin auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen
oder bei Tourantritt bar zu zahlen. Sofern Sie eine Rechnung wünschen,
so ist der vereinbarte Preis innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach
Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§
3 Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des gültigen Angebotes, sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Anmeldebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für
uns bindend, jedoch behalten wir uns ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Abänderung der Prospektangaben zu erklären. Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Kanu aktiv.
§
4 Leistungsänderungen
Kanu aktiv behält sich vor, hinsichtlich der Auswahl des zu befahrenden
Gewässers von den Inhalten des Vertrages auch kurzfristig abweichen
zu können, wenn eine umweltverträgliche Befahrung des Gewässers
oder eine Befahrung aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der Gefährdung der Tourfortsetzung nicht möglich
ist oder erscheint.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen.
§
5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Rücktritt von der gebuchten Tour ist jederzeit möglich und
bedarf der Schriftform. Maßgeblich bei der Berechnung nachfolgender
Gebühren für die bereits geleisteten Tätigkeiten und bereits
verauslagte Kosten, ist der Eingang des Rücktrittschreibens bei Kanu
aktiv. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesamtpreis pro Person, sofern
nicht anders angegeben.
Acht bis vier Tage vor dem Tourtermin berechnen wir 20% des vereinbarten
Preises,
drei bis zwei Tage vor dem Tourtermin berechnen wir 50% des vereinbarten
Preises,
am Tag vor dem Tourtermin berechnen wir 80% des vereinbarten Preises,
am Tourtag und im Falle des unangekündigten Nichtantritts berechnen
wir den vollen vereinbarten Preis.
§
6 Rücktritt und Kündigung durch Kanu aktiv
Eine Kündigung durch Kanu aktiv aus wichtigem Grund kann fristlos
erfolgen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
1. Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
verhält, dass eine Fortsetzung der Tour Kanu aktiv nicht zugemutet
werden kann.
Übermäßiger Alkoholkonsum vor und während einer Kanutour
gefährdet Sie und Ihre Mitpaddler und ist daher untersagt. Wir behalten
uns ausdrücklich vor, bei erheblichem Fehlverhalten der Teilnehmer
- auch hinsichtlich des Alkoholkonsums, die Tour abzubrechen bzw. gar
nicht erst durchzuführen.
2. Wenn die Mindestteilnehmerzahl gemäß der im für die
Reise maßgeblichen Prospekt ausgewiesenen Zahl nicht erreicht wird.
3. Wenn die Tour infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird
oder dies auf sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen
beruht (zum Beispiel bei Hochwasser, Niedrigwasser, Unwetterwarnungen
etc.).
In den Kündigungsfällen 2 und 3 werden bis dahin gegebenenfalls
eingegangene Zahlungen umgehend von Kanu aktiv zurückerstattet.
§
7 Haftung
Kanu aktiv garantiert
- eine gewissenhafte Vorbereitung der Tour,
- den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote und des
Materials,
- eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises pro Person beschränkt,
sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist.
Eine Haftung von Kanu aktiv für Schäden im Zusammenhang mit
der Nutzung von Mietbooten ist ausgeschlossen.
Hier haftet der Mieter in vollem Umfang für die Wiederbeschaffung
oder Reparatur verlorener oder beschädigter Boote und Ausrüstung.
Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass es sich um eine sogenannte
Outdooraktivität handelt und er sich damit Risiken aussetzen kann,
für die Kanu aktiv nicht haftbar gemacht werden kann. Für Schäden
an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt
der Vermieter keine Haftung. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene
Gefahr.
§
8 Mietbedingungen
Alle Boote und Zubehör sind in technisch einwandfreiem Zustand. Bei
Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung
oder Reparatur in vollem Umfang. Gehen Sie deshalb bitte schonend mit
dem Material um und schützen Sie es bis zur persönlichen Rückgabe
an Kanu aktiv gegen Diebstahl. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres tragen eine Schwimmweste.
Teilnehmer verpflichten sich, Alkohol nur wie als Fahrzeugführer
im Straßenverkehr zu konsumieren (0,5 ).
Die Boote müssen vor der Rückgabe gereinigt werden, Schäden
an Booten oder Material sind uns nach Beendigung der Tour vor Ort unverzüglich
mitzuteilen. Eine spätere Haftung für Schäden, die aufgrund
defekten Materials entstanden sein sollen, ist ausgeschlossen.
§
9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden
Vertrags- und Mietbedingungen.
§
10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Firmensitz
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus
dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma Kanu aktiv, Oliver
Homann-Stahl, Heidweg 16, 29553 Bienenbüttel.
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