Vertrags- und Mietbedingungen


§ 1 Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie der Firma Kanu aktiv den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder per Email erfolgen.
Der Anmeldende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mitanzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber Kanu aktiv und ist für die Weitergabe der zunächst an ihn gerichteten Informationen - auch aus diesen Vertrags- und Mietbedingungen, verantwortlich.
Der Vertragsabschluss setzt uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, minderjährige Personen benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch Kanu aktiv zustande und ist von Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erneut schriftlich oder per Überweisung des vereinbarten Preises zu bestätigen oder ausdrücklich zu widerrufen.
Das Ausbleiben der erneuten schriftlichen Bestätigung oder Überweisung durch Sie ersetzt keinen Rücktritt von der Reise, wir behalten uns im Einzelfall jedoch vor, freie Plätze zwischenzeitlich an andere Interessenten zu vergeben.

§ 2 Bezahlung
Der Teilnehmerbeitrag für Bootsvermietungen oder Kurse ist bis zum Tourtermin auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen oder bei Tourantritt bar zu zahlen. Sofern Sie eine Rechnung wünschen, so ist der vereinbarte Preis innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

§ 3 Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gültigen Angebotes, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, jedoch behalten wir uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Abänderung der Prospektangaben zu erklären. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Kanu aktiv.

§ 4 Leistungsänderungen
Kanu aktiv behält sich vor, hinsichtlich der Auswahl des zu befahrenden Gewässers von den Inhalten des Vertrages auch kurzfristig abweichen zu können, wenn eine umweltverträgliche Befahrung des Gewässers oder eine Befahrung aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Gefährdung der Tourfortsetzung nicht möglich ist oder erscheint.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Rücktritt von der gebuchten Tour ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Maßgeblich bei der Berechnung nachfolgender Gebühren für die bereits geleisteten Tätigkeiten und bereits verauslagte Kosten, ist der Eingang des Rücktrittschreibens bei Kanu aktiv. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesamtpreis pro Person, sofern nicht anders angegeben.
Acht bis vier Tage vor dem Tourtermin berechnen wir 20% des vereinbarten Preises,
drei bis zwei Tage vor dem Tourtermin berechnen wir 50% des vereinbarten Preises,
am Tag vor dem Tourtermin berechnen wir 80% des vereinbarten Preises, am Tourtag und im Falle des unangekündigten Nichtantritts berechnen wir den vollen vereinbarten Preis.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Kanu aktiv
Eine Kündigung durch Kanu aktiv aus wichtigem Grund kann fristlos erfolgen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
1. Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße verhält, dass eine Fortsetzung der Tour Kanu aktiv nicht zugemutet werden kann.
Übermäßiger Alkoholkonsum vor und während einer Kanutour gefährdet Sie und Ihre Mitpaddler und ist daher untersagt. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei erheblichem Fehlverhalten der Teilnehmer - auch hinsichtlich des Alkoholkonsums, die Tour abzubrechen bzw. gar nicht erst durchzuführen.
2. Wenn die Mindestteilnehmerzahl gemäß der im für die Reise maßgeblichen Prospekt ausgewiesenen Zahl nicht erreicht wird.
3. Wenn die Tour infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder dies auf sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen beruht (zum Beispiel bei Hochwasser, Niedrigwasser, Unwetterwarnungen etc.).
In den Kündigungsfällen 2 und 3 werden bis dahin gegebenenfalls eingegangene Zahlungen umgehend von Kanu aktiv zurückerstattet.

§ 7 Haftung
Kanu aktiv garantiert
- eine gewissenhafte Vorbereitung der Tour,
- den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote und des Materials,
- eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises pro Person beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
Eine Haftung von Kanu aktiv für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Mietbooten ist ausgeschlossen.
Hier haftet der Mieter in vollem Umfang für die Wiederbeschaffung oder Reparatur verlorener oder beschädigter Boote und Ausrüstung.
Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass es sich um eine sogenannte Outdooraktivität handelt und er sich damit Risiken aussetzen kann, für die Kanu aktiv nicht haftbar gemacht werden kann. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Mietbedingungen
Alle Boote und Zubehör sind in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung oder Reparatur in vollem Umfang. Gehen Sie deshalb bitte schonend mit dem Material um und schützen Sie es bis zur persönlichen Rückgabe an Kanu aktiv gegen Diebstahl. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres tragen eine Schwimmweste.
Teilnehmer verpflichten sich, Alkohol nur wie als Fahrzeugführer im Straßenverkehr zu konsumieren (0,5 ‰).
Die Boote müssen vor der Rückgabe gereinigt werden, Schäden an Booten oder Material sind uns nach Beendigung der Tour vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Eine spätere Haftung für Schäden, die aufgrund defekten Materials entstanden sein sollen, ist ausgeschlossen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Vertrags- und Mietbedingungen.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Firmensitz
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma Kanu aktiv, Oliver Homann-Stahl, Heidweg 16, 29553 Bienenbüttel.